AGB

Willkommen auf der Website der Insolvenz- und Schuldenberatung Leibnitz!

Die in Folge angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Teil aller Verträge, Angebote und Aufträge mit dem Unternehmen

A. A. H. Manuela Kittler
Insolvenz- und Schuldenberatung Leibnitz
Dechant-Thaller-Straße 32
A-8430 Leibnitz, Austria
Telefon: +43(0) 3452 73286
Telefax: +43(0) 3452 73286 20


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Erster Abschnitt
Anwendungsbereich

§ 1 Geltung der AGB

  1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge/Aufträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen im Rahmen des Berufsfeldes bzw. der Gewerbeberechtigung für gewerbliche Vermögensberater ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen, gemäß § 94 Z. 75 GewO 1994, eingeschränkt auf die Privatschuldnerberatung, zum Gegenstand haben.

  2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

  3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Kunde/Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

§ 2 Änderung der AGB

  1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern.

  2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

  4. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt.

  5. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden.

  6. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst.

§ 3 Erfasste Finanzdienstleistungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge/Aufträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen im Rahmen des Berufsfeldes bzw. der Gewerbeberechtigung für gewerbliche Vermögensberater ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen, gemäß § 94 Z. 75 GewO 1994, eingeschränkt auf die Privatschuldnerberatung, zum Gegenstand haben.

  2. Der Umfang einer konkreten Finanzdienstleistung/Schuldenberatung wird im Einzelfall mittels Auftrag vertraglich vereinbart. Der Finanzdienstleister umfasst die Arbeitsleistung gemäß Auftragsbestätigung und/oder Beratungs-Protokoll.

Zweiter Abschnitt
Gegenstand der Finanzdienstleistung

§ 4 Beratungsgeschäft/Leistungsumfang

  1. Ist zwischen Finanzdienstleister und Kunden ein Beratungsgeschäft vereinbart, wird der Finanzdienstleister dem Kunden eine auf dessen Bedürfnisse zugeschnittene Handlungsempfehlung abgeben.

  2. Der Finanzdienstleister übergibt dem Kunden den mit ihm gemeinsam erarbeiteten Lösungsumfang in Form einer gesamten Unterlagenaufstellung.

  3. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich im Innenverhältnis zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden. Der Finanzdienstleister nimmt keinerlei rechtliche Vertretungshandlung nach § 192 IO vor.

§ 5 Zeitliche Dauer der Finanzdienstleistung

  1. Sofern nicht eine laufende oder regelmäßige Betreuung vereinbart ist, endet das Rechtsverhältnis zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden als Zielschuldverhältnis mit Abschluss der Beratung. Nach Abschluss der Beratung hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen, insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachberatung.

  2. Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden oder regelmäßigen Betreuung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Finanzdienstleister und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Schriftform.

  3. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs 2 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

    a) der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;

    b) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen vorliegen.

§ 6 Steuer- und Rechtsberatung

  1. Der Finanzdienstleister informiert oder berät nicht über steuerliche oder rechtliche Fragen, die aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten sind. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die in seinem Fall vorliegenden steuerlichen bzw. rechtlichen Folgen selbst mit seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.

  2. Der Finanzdienstleister nimmt keinerlei rechtliche oder sonstige Vertretungshandlung nach § 192 IO vor. Daraus folgend sind sämtliche Eingaben nur selbst durch den Kunden an das Gericht durchzuführen.

  3. Der Finanzdienstleister übergibt dem Kunden den mit ihm gemeinsam erarbeiteten Lösungsumfang in Form einer gesamten Unterlagenaufstellung. Im Falle eines vom Kunden angestrebten Schuldenregulierungsverfahren wird der Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass ein Ansuchen bei Gericht nur vom Kunden persönlich oder über eine rechtliche Vertretung (z. B. Rechtsanwalt) möglich ist.

  4. Die Inanspruchnahme einer rechtlichen Vertretung im Schuldenregulierungsverfahren wird vom Finanzdienstleister empfohlen, da rechtliche Prüfungen, wie z. B. eine Prüfung des Rechtsgrundes der Forderung oder ein zurecht Bestehen der Forderung, etc. ausdrücklich nur von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden kann.

Dritter Abschnitt
Erbringung der Finanzdienstleistung

§ 7 Allgemeine Regel

  1. Der Finanzdienstleister wird die Dienstleistung ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden ausführen. Er wird mit dem erforderlichen Sachverstand dem Kunden jene Lösung vorschlagen, die unter Zuhilfenahme eines vernünftigen Mitteleinsatzes am Ehesten den Bedürfnissen des Kunden entsprechen wird.

§ 8 Kommunikationsmittel

  1. Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder E-mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit dem Finanzdienstleister vereinbart hat.

  2. Die sonstige Kommunikation zwischen Finanzdienstleister und Kunden kann über jedes gängige Kommunikationsmittel erfolgen. Gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse bekannt, so ist der Kunde damit einverstanden, dass der Finanzdienstleister den Kunden auch über E-Mail benachrichtigt.

§ 9 Haftung

1. Den Finanzdienstleister trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht oder falsch erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind, sofern das Fehlen bzw. die Unrichtigkeit weder bekannt war noch aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war.

Vierter Abschnitt
Rechte und Obliegenheiten des Kunden

§ 10 Mitwirkungsobliegenheit des Kunden

  1. Der Finanzdienstleister benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können. Der Kunde ist verpflichtet, dem Finanzdienstleister diese Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den Finanzdienstleister von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

  2. Der Kunde hat dem Finanzdienstleister Änderungen seines Namens, seiner Firma und seiner Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Solange der Kunde Änderungen seiner Anschrift nicht bekanntgibt, erfolgen schriftliche Erklärungen des Finanzdienstleisters weiterhin an die bisherige Anschrift. Diese Erklärungen gelten als dem Kunden zugegangen, sofern dem Finanzdienstleister die Änderung der Anschrift weder bekannt war noch aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war.

  3. Der Kunde hat dem Finanzdienstleister Änderungen oder das Erlöschen bestehender Vertretungsberechtigungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und durch geeignete Urkunden nachzuweisen. Solange der Kunde dies nicht bekanntgibt, gilt die Vertretungsberechtigung im bisherigen Umfang weiter, sofern dem Finanzdienstleister die Änderung oder das Erlöschen weder bekannt war noch aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war.

  4. Jeder Verlust und jede Einschränkung der Geschäftsfähigkeit ist dem Finanzdienstleister unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  5. Ist der Kunde eine juristische Person, so ist die Einleitung eines Auflösungsverfahrens sowie die Auflösung der juristischen Person dem Finanzdienstleister unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 11 Obliegenheiten des Kunden bei der Auftragserteilung

  1. Bei der Auftragserteilung über Telekommunikationsmittel hat der Kunde geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Übermittlungsfehler oder Missbräuche zu vermeiden. Für diese Ereignisse übernimmt der Finanzdienstleister nur dann die Haftung, wenn ihm im Hinblick darauf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 12 Vollmachten

  1. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Kunde den Finanzdienstleister, alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hievon zu erstellen.

  2. Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der Kunde dem Finanzdienstleister ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber dem Finanzdienstleister vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.

  3. Durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Hinweis/Erklärung auf der Vollmacht hinsichtlich der Email-Korrespondenz wird der Kunde darauf hingewiesen, dass bei der Kommunikation per Email seitens des Finanzdienstleisters keine Verschlüsselung der übermittelten Daten erfolgt. Es besteht die Möglichkeit, dass übersandte Daten von Dritten abgefangen und gelesen werden können. Es besteht zudem die Gefahr, dass Geschäftsgeheimnisse Konkurrenten auf diese Weise bekannt werden und gegen den Vollmachtgeber (Kunden) verwendet werden können. Bei der Übermittlung der Vollmacht an Dritte, also auch Gläubiger, ist es möglich, dass diese Vollmacht von anderen Personen gesehen oder gelesen wird. Es besteht auch die Gefahr, dass diese Vollmacht und die personenbezogenen Daten bekannt werden und gegen den Vollmachtgeber (Kunden) verwendet werden können.

  4. Der Kunde (Vollmachtgeber) erklärt mit Unterzeichnung der Vollmacht, dass er in Kenntnis der vorstehenden Gefahren ausdrücklich die Übermittlung von Daten per Email, als auch die Übermittlung der Vollmacht an Dritte ohne weitere Sicherungsmaßnahmen wünscht und gibt hierzu auf der Vollmacht nachfolgende Erklärung ab.

  5. Mit Unterzeichnung der Vollmacht erklärt der Kunde gegenüber dem Finanzdienstleister, dass er die Übermittlung von personenbezogenen Daten und Unternehmensdaten an die von ihm genannte Email-Adresse, als auch die Übermittlung der Vollmacht an Dritte ohne weitere Sicherungsmaßnahmen und insbesondere unter Verzicht auf eine Verschlüsselung wünscht. Der Kunde erklärt auch, dass er ausdrücklich auf die Gefahren des ungeschützten E-Mailverkehrs hingewiesen wurde und gibt diese Erklärung, die nur schriftlich widerrufen werden kann, in Kenntnis dieser Gefahrenlage ab.

§ 13 Vertraulichkeit, Datenschutz

  1. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Handhabe und Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

  2. Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.

§ 14 Rücktrittsrechte des Kunden

  1. Ist der Kunde Verbraucher iSd § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und hat er seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er gemäß § 3 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags
  1. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
    1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat;

    2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind;

    3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt;

    4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder

    5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

  2. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs 1 genannten Frist abgesendet wird.

Fünfter Abschnitt
Schlußbestimmungen

§ 15 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt.

§ 21 Rechtswahl

  1. Die Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und den Kunden unterliegen österreichischem Recht.

  2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

§ 22 Gerichtsstand

  1. Für Klagen des Finanzdienstleisters gegen den Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Finanzdienstleisters befindet. Dies gilt für Verbraucher iSd KSchG nur dann, wenn im Sprengel jenes Gerichts der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

  2. Der Finanzdienstleister ist berechtigt, eine allfällige Klage gegen Kunden, die Unternehmer sind, vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.

  3. Klagen eines Unternehmers gegen den Finanzdienstleister können ausschließlich beim sachlich zuständigen Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Finanzdienstleisters befindet, d. h. beim Bezirksgericht in 8430 Leibnitz, Kadagasse 8.